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Mindestlohn 6.0 – Die sechste Erhöhung zum 01.01.2022 auf 9,82 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn wird in zwei weiteren Stufen angepasst:

  • zum 01. Januar 2022 auf 9,82 Euro brutto je Stunde
  • zum 01. Juli 2022 auf 10,45 Euro brutto je Stunde

Zur Einhaltung des maximalen Entgelts bei Minijobbern von momentan 450,00 Euro lässt der auf 9,82 Euro gestiegene Mindestlohn eine monatliche Stundenzahl von 45,5 Stunden zu. Der ab 01.07.2022 auf 10,45 Euro gestiegene Mindestlohn lässt noch eine monatliche Stundenzahl von 43 Stunden zu. Bitte beachten Sie die korrekte Führung der Arbeitszeitnachweise auch bezüglich der Urlaubs- und Kranktage.

Die Entscheidung des Bundeskabinetts beruht auf der Empfehlung der Mindestlohnkommission. Diese hatte am 30. Juni 2020 einstimmig die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohnes vorgeschlagen.

Alle betroffenen Mandanten mit Bruttolöhnen unter 9,82 Euro je Zeitstunde werden von uns nochmals gesondert angesprochen.

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