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Neu ab 01.07.2023: Entlastung von Eltern mit mehreren Kindern in der Pflegeversicherung
Zum 01.07.2023 werden Eltern mit mehreren Kindern in der Pflegeversicherung entlastet. Diese Änderung sieht der Regierungsentwurf zum Pflegeunterstützungs und - entlastungsgesetz (PUEG) zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege vor. Bis die Maßnahmen zum 01.07.2023 beschlossen sind, können sich noch Änderungen ergeben.
Arbeitnehmer mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder.
Folgende Beitragssätze sind ab dem 01.07.2023 vorgesehen:
Beitrag für |
Gesamtbeitrag |
Arbeitnehmer |
Kinderlose |
4,00% |
2,30% |
Eltern mit einem Kind |
3,40% |
1,70% |
Eltern mit 2 Kindern |
3,15% |
1,45% |
Eltern mit 3 Kindern |
2,90% |
1,20% |
Eltern mit 4 Kindern |
2,65% |
0,95% |
Eltern mit 5 und mehr Kindern |
2,40% |
0,70% |
Der Beitragssatz des Arbeitgebers zur Pflegeversicherung bleibt in jedem Fall gleich.
Nachweis über Anzahl und Alter der Kinder erforderlich
Damit für Sie der richtige Beitragssatz zur Pflegeversicherung bei der Lohnabrechnung ab 07/2023 berücksichtigt werden kann, sind Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber einen Nachweis in geeigneter Form (z. B. Geburtsurkunde) über die Anzahl der Kinder und deren Alter zuzusenden.
Die Vorgehensweise bei Adoptivkindern ist noch nicht abschließend geklärt. Wir schlagen vor, sich auch in diesem Fall einen Nachweis der Elterneigenschaft (z. B. Geburtsurkunde) vorlegen zu lassen.
Bei Fragen kommen Sie auf uns zu. Gerne erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Hintergründe und beantworten Ihre Fragen.