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Rechtsberatung

Die rechtliche Beratung ist Vertrauenssache. Für unsere Mandanten sind wir Partner, die die rasche Lösung der rechtlichen Probleme anstreben.

Die Komplexität der rechtlichen Sachverhalte erfordert heute zunehmend den "Spezialisten des Allgemeinen". Eine umfassende und individuelle Beratung in allen wirtschaftsrechtlichen Fragen rund um das Unternehmen ist wesentlicher Bestandteil unseres Dienstleistungsangebots. Genauso wie die kompetente Vertretung der Ansprüche und Interessen unserer Mandanten - ob im Vorfeld einer rechtlichen Auseinandersetzung oder vor Gericht.

Zwischen Steuerrecht und allgemeinem Recht bestehen sehr oft Wechselwirkungen -  so z.B. bei der Umstrukturierung von Unternehmen, Kauf oder Verkauf von Gesellschaften oder Gesellschaftsanteilen. Als interprofessionelle Kanzlei bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die aus einer Hand auf das Steuerrecht und das allgemeine Recht abgestimmt sind. Dies erspart aufwendige Informationswege von Kanzlei zu Kanzlei sowie die Honorierung mehrerer Berater für ein und dieselbe Problemstellung.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir bieten in unserer Beratung die in unserer Kanzlei gebündelten langjährigen Erfahrungen und Kompetenzen im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechtes, der Betriebswirtschaft und des Steuerrechtes und vereinen sie mit der Sichtweise des erfahrenen Kaufmannes, der erfahrenen Kauffrau.

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Medizinrecht / Gesundheitsbereich

Der Gesundheitsbereich ist bei WSJ-P seit jeher bei all unseren Berufsträgern Beratungsschwerpunkt.

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Arbeitsrecht

Die wichtigste Ressource eines Unternehmens, gleich ob Konzern, Mittelstand oder Freiberuflerpraxis, sind heute engagierte und motivierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

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Bank- und Kapitalmarktrecht

Falschberatung bis hin zum Kapitalanlagebetrug können Begleiterscheinungen der Kapitalanlageberatung sein. Kapitalanlagen halten leider nicht immer, was den Anlegern versprochen wurde.

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Erbrecht und Vermögensnachfolge

Es mag merkwürdig klingen, wenn - wie inzwischen häufig - von der "Last" des Vererbens und Erbens gesprochen wird. Trotzdem hat diese Aussage ihre Berechtigung - auch dann, wenn es sich nicht um riesige Vermögen handelt.

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Forderungsmanagement

Schuldner, die nicht zahlen können oder wollen verursachen für einen Gläubiger, der seine Außenstände selbst beitreiben will, einen erheblichen Aufwand an Zeit und Kosten. Selbst im Erfolgsfall wird dieser Aufwand oft unzureichend vergütet. 

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Steuerstrafrecht

Entgegen landläufiger Auffassung ist nicht nur die unrichtige oder unvollständige Erklärung gegenüber dem Finanzamt oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen strafbar, sondern auch wenn man die Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen pflichtwidrig in Unkenntnis lässt und dadurch einen Steuervorteil erlangt.

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