Inhalt
Wir bieten in unserer Beratung die in unserer Kanzlei gebündelten langjährigen Erfahrungen und Kompetenzen im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechtes, der Betriebswirtschaft und des Steuerrechtes und vereinen sie mit der Sichtweise des erfahrenen Kaufmannes, der erfahrenen Kauffrau. Wir begleiten unsere Mandanten von der Unternehmensgründung bis zur Unternehmensnachfolge.
Unsere Mandanten profitieren dabei gleichermaßen von unserer hervorragenden Vernetzung mit anderen Spezialisten aus flankierenden Disziplinen.
Wir beraten vom einzelkaufmännischen Unternehmen bis zum aktienrechtlichen Konzern umfassend und kompetent in allen wirtschaftsrechtlichen Themenfeldern.
Im Gesellschaftsrecht sind wir für unsere Mandanten unter anderem tätig bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, bei Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern und Aktionären, beim Erwerb von Beteiligungen, der (Neu-) Gründung oder des Erwerbs anderer Gesellschaften durch Unternehmenskauf (M&A-Prozess).
Wir beraten die Organträger (Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte) bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und in Auseinandersetzungen mit ihren Gesellschaften gleichermaßen wie die Gesellschaften bei der Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen Vorstände und Geschäftsführer.
Wir stehen für die Übernahme von Beirats-, Aufsichtsrats- und Stiftungsratsmandaten zur Verfügung und können hierbei unsere langjährigen Erfahrungen in der Unternehmensführung und Kontrolle einbringen.
Im Handelsrecht sind wir für unsere Mandanten unter anderem tätig bei der Begleitung von Vertragsverhandlungen, beim Verfassen und Überprüfen von Unternehmens-, Vertriebs-, Liefer- und Kooperationsverträgen bis hin zu allen Themen des Handelsvertreterrechtes.