Seitenbereiche
Inhalt

Umsatzsteuerliche Folgen des Ausscheidens aus dem Krankenhausplan

Krankenhausplan

Krankenhauspläne werden von den jeweiligen Bundesländern aufgestellt und dienen der Verwaltung von Krankenhäusern bzw. von Krankenhausleistungen. In den Krankenhausplan kommen Häuser, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (Plankrankenhäuser). Wird im Laufe des Geschäftsbetriebes von den Vorgaben des Krankenhausplanes abgewichen (z.B. durch Rechtsformänderung, Sitzverlegung, Fusion mit einem anderen Dienstleister aus dem Gesundheitswesen), kann das Krankenhaus aus dem Plan gestrichen werden. Letzteres ist besonders häufig bei Fusionen und Umstrukturierungen gemeinnütziger Träger mit Gewerbebetrieben der Fall.

Steuerliche Konsequenzen

Mit Streichung aus dem Krankenhausplan fällt im Regelfall auch die generelle Umsatzsteuerbefreiung weg. Denn unter die allgemeine Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 14 Buchstabe b Umsatzsteuergesetz (UStG) fallen nur „zugelassene Krankenhäuser“ nach dem Sozialgesetzbuch. Das sind im Regelfall Plankrankenhäuser.

Krankenhaus als Zweckbetrieb

Ist die Streichung aus dem Krankenhausplan erfolgt und besteht auch kein entsprechender Versorgungsvertrag nach §§ 111 und 111a SGB V (vgl. § 4 Nr. 14 b, dd UStG), bleibt als (letzte) Möglichkeit, aus umsatzsteuerlicher Sicht als Krankenhaus anerkannt zu werden, nur die Erfüllung der für Krankenhäuser geltenden Voraussetzungen für die Qualifizierung als Zweckbetrieb. Hierzu müssen u.a. mindestens 40 % der jährlichen Belegungstage oder Berechnungstage auf Patienten entfallen, mit denen nur allgemeine Krankenhausleistungen abgerechnet werden.

Stand: 12. Februar 2013

Bild: xy - Fotolia.com

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater, Rechtsanwalt & Fachanwalt mit Kanzleien in Eislingen, Göppingen, Konstanz, Neuenbürg und Nürtingen. Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder einem fachlichen Thema? Kontaktieren Sie uns einfach bzw. vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.