Seitenbereiche
Inhalt

Notfallzimmer eines Arztes

Notfallzimmer/-praxis

Viele Ärztinnen und Ärzte halten in ihren Privaträumen ein Notfallzimmer oder eine kleine Notarztpraxis bereit.

Notfallraum als Arbeitszimmer

Die Finanzverwaltung ist stets dazu geneigt, den Notfallraum als Arbeitszimmer zu sehen. Dies freilich mit dem Zweck, dass die dem Arzt/der Ärztin entstandenen Aufwendungen in vollem Umfang nicht steuerlich abzugsfähig sind. Begründung: Dem Arzt/der Ärztin steht in der Praxis für die Heilbehandlungen ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b des Einkommensteuergesetzes/EStG).

Notfallraum kein Arbeitszimmer

Die Argumentation der Finanzverwaltung kann jedoch wie folgt widerlegt werden: Bei einem Notfallzimmer handelt es sich im Regelfall nicht um einen Arbeitsraum, „der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient“ (BFH-Urteil vom 20.11.2003 IV R 3/02). Ein Notfallzimmer bzw. eine Notfallpraxis ist hingegen erkennbar für die Behandlung von Patienten eingerichtet und im Regelfall für jene leicht zugänglich. Im Streitfall war der Notfallraum im Untergeschoss des Wohnhauses untergebracht und durch einen besonderen Eingang erreichbar. Der Bundesfinanzhof erkannte die Aufwendungen vollumfänglich als Betriebsausgaben an (BFH- Urteil vom 20.11.2003 a.a.O). Daraus ist festzuhalten, dass ein Notfallzimmer bzw. eine kleine Notfallpraxis abgesehen von einer Tür keine räumliche Verbindung zur Privatwohnung haben sollte, über einen eigenen Zugang verfügen muss und kein Durchgangszimmer sein darf.

Stand: 25. Februar 2016

Bild: Tobilander - Fotolia.com

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater, Rechtsanwalt & Fachanwalt mit Kanzleien in Eislingen, Göppingen, Konstanz, Neuenbürg und Nürtingen. Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder einem fachlichen Thema? Kontaktieren Sie uns einfach bzw. vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.