Seitenbereiche
Inhalt

Zinsen auf Gesellschafterdarlehen

Besteuerung nach dem persönlichen Steuersatz

Zinserträge

Zinserträge unterliegen seit 2009 im Regelfall der sogenannten Abgeltungsteuer. Diese beträgt 25 % der Kapitaleinkünfte (26,375 % inklusive Solidaritätszuschlag). Eine Besteuerung der Zinserträge unter der Abgeltungsteuer ist immer dann günstiger, wenn der persönliche Steuersatz des Steuerpflichtigen höher ist als der Abgeltungsteuersatz.

Ausnahmen

Zinserträge sind jedoch mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern, wenn sie aus Gesellschaftsbeteiligungen herrühren. Der Gläubiger der Erträge muss dabei zu mehr als 10 % an der Gesellschaft beteiligt sein. Der 12. Senat des Finanzgerichts Münster hat diese gesetzliche Regelung in einem aktuellen Urteil bestätigt. Einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz sahen die Richter nicht (Urt. v. 22.01.2014, 12 K 3703/11 E). Gegen dieses Urteil wurde Revision eingelegt (Aktenzeichen BFH, VIII R 15/14).

Stand: 26. Mai 2014

Bild: uwimages - Fotolia.com

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater, Rechtsanwalt & Fachanwalt mit Kanzleien in Eislingen, Göppingen, Konstanz, Neuenbürg und Nürtingen. Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder einem fachlichen Thema? Kontaktieren Sie uns einfach bzw. vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.